Straßenverkehrsrecht und Verkehrsunfallrecht

In Deutschland ereignen sich ungefähr 2,5 Millionen Verkehrsunfälle im Jahr. Dies entspricht fast fünf Verkehrsunfällen pro Minute. Allzu oft werde auch die besten Autofahrer unverschuldet in einen solchen Unfall verwickelt. Plötzlich stellt sich eine Vielzahl von strafrechtlichen und zivilrechtlichen Fragen, deren Beantwortung fachkundige Hilfe erleichtert. Wie wird mein Schaden bewertet? Wie komme ich an einen Sachverständigen und muss ich diesen selbst bezahlen? Muss ich mein Auto reparieren lassen und wenn ja, in einer Fachwerkstatt? Werden die Kosten für ein Ersatzfahrzeug bezahlt und von wem? Erhalte ich gegebenenfalls Schmerzensgeld?

Wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung kann auch ein Fahrverbot oder eine Nachschulung drohen. Vielleicht ermittelt sogar die Staatsanwaltschaft etwa wegen fahrlässiger Körperverletzung. 

Ohne anwaltliche Vertretung kann die gegnerische Haftpflichtversicherung schnell ihren Erfahrungsvorteil ausspielen und ihre Interessen einseitig auf Ihre Kosten durchsetzen. Lassen Sie es nicht dazu kommen. Übrigens bezahlt die gegnerische Versicherung auch Ihren Anwalt, wenn Sie keine Schuld am Unfall tragen. 

Wir beraten Sie in allen Rechtsfragen rund um den Straßenverkehr: 

  • Unfallregulierung (Schadensersatzforderungen, Nutzungsausfall, Ersatzmietwagen und Schmerzensgeldansprüche)
  • Verteidigung in Verkehrsstraf- und Bußgeld­sachen
  • Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Streitigkeiten und Kaufvertragsgestaltung beim Autokauf
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