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Der Mandant steht bei uns an erster Stelle

Die Grundlage einer erfolgreichen Zusammenarbeit zwischen Mandant und Anwalt ist das gegenseitige Vertrauen. Durch die Spezialisierung und ständige Weiterbildung unserer Rechtsanwälte ist eine exzellente Beratungsqualität und souveräne Vertretung vor Gericht gewährleistet. Unsere Kompetenz umfasst die wesentlichen Rechtsgebiete des Zivil- und Strafrechts. Soweit dies möglich ist, hat die Vermeidung von gerichtlichen Auseinandersetzungen höchste Priorität für uns.

Seit 1980 vertreten wir Unternehmen und Privatpersonen erfolgreich im Großraum Rastatt und darüber hinaus. Unsere auf langjähriger Erfahrung basierende Bekanntheit bei den Gerichten in der Region schafft hierfür beste Voraussetzungen. Ganzheitliche Rechtsberatung bedeutet für uns, dass jeder Anwalt seine Mandanten persönlich, eigenverantwortlich und umfassend betreut. Als Fachanwälte für Familien- und Arbeitsrecht bilden diese Rechtsgebiete einen besonderen Schwerpunkt unserer Tätigkeit.

KOMPETENZFELDER

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