Erbrecht und Firmennachfolgeregelungen

Das wunschgemäße Weitergeben des erarbeiteten Vermögens, die Bedürfnisse der verschiedenen Generationen und die Unvorhersehbarkeit der Zukunft, machen eine sorgfältige Formulierung der eigenen Vorstellungen erforderlich. Eine individuelle Nachlassplanung, in der die eigenen Vorstellungen von Gerechtigkeit ebenso ihren Raum finden wie die adäquate Sicherung von Grundbedürfnissen, erfordert eine auf den Einzelfall zugeschnittene erbrechtliche Beratung und Gestaltung. In Rechtsstreitigkeiten ist die richtige Vorgehensweise gerade in dem komplexen und oft emotional belasteten Erbrechtsstreitigkeiten von ausschlaggebender Bedeutung.

Durch langjährige Erfahrung und eine hohe fachliche Spezialisierung beraten und vertreten wir Sie etwa bei der Erstellung formwirksamer Testamente, Vermächtnisse oder Erbverträge. Werden gesetzliche Erben im Testament nicht bedacht, ist das gesetzliche Pflichtteilsrecht des dadurch Enterbten zu bedenken - ein Schwerpunkt des Spezialisten im Erbrecht.

Leben Sie in Rastatt und Umgebung besuchen wir Sie im Bedarfsfall auch zu Hause, im Krankenhaus oder im Pflegeheim, um Fragen einer Erbfolgeplanung oder Probleme des Erbrechts in aller Ruhe mit Ihnen zu besprechen. Wir wissen, dass es für viele unserer Mandanten nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen möglich ist, uns in der Kanzlei aufzusuchen. Zögern Sie nicht, diesen Service in Anspruch zu nehmen.

Besondere Schwerpunkte sind 

  • Testamentsgestaltung
  • Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung
  • Erbrechtsansprüche/Pflichtteil
  • Testamentsvollstreckung
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